Urteile


OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden

Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen aus Grundschuldbestellungsurkunden als unzulässig festgestellt. Zugleich wurde die Westend Olympic GmbH verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmassnahmen Auskunft und Rechnung zu legen.

Dieses Urteil hat nach Einschätzung von Fachleuten grundsätzliche Bedeutung für alle betroffenen ehemaligen Darlehensnehmer der HypoReal Estate Bank AG, deren Kredite und Grundschulden an die LoneStar Gruppe verkauft worden sind. Die Weigerung, über die genaue Höhe der besicherten Forderungen sowie die Verbuchung der seit Übernahme der Darlehen vereinnahmten Zahlungen ist Bestandteil der Verwertungsstrategie der LoneStar Inkasso - Gesellschaften. Diese zielt darauf ab, die Grundstückswerte der besicherten Grundstücke in einem Zeitraum von fünf Jahren zu realisieren und den so genannten “Rückgewähranspruch” der Darlehensnehmer und zugleich Sicherungsgeber zu vereiteln. …mehr » »

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Die Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin wies heute die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin ab. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten An-schlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.
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Ein Betroffener berichtet.

Sachverhalt:

Im Nov 2002 (04.11.02) führte ein mir bis dahin nur dem Namen nach bekannter großer Finanzdienstleister an meinem Arbeitsplatz unaufgefordert eine Beratung zur Altersvorsorge nach der sog. Eichel-Förderung durch. Ich äußerte bei diesem Gespräch Interesse an einer Versicherungsanalyse, so dass mich schließlich am 13.11.02 ein anderer, lokaler, mir unbekannter Berater des Finanzdienstleisters abends zuhause aufsuchte, um eine ganz banale Analyse meines Versicherungsbestandes durchzuführen. Während des ca. 1 ½ Stunden dauernden Gespräches nahm der Berater meine gesamten wirtschaftlichen Daten, insbesondere die Vermögensstruktur sowie vorhandene Versicherungsverträge auf. Für die dann in Aussicht gestellte sog. Analysetätigkeit wurde eine Gebühr von ca. 100.- Eur erhoben. …mehr » »

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Mit einem am 12.12.2005 verkündeten Urteil (II ZR 327/04) hat der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofes seine konsequent anlegerfreundliche Linie bei verbundenen Immobilienfondsfinanzierungen fortgesetzt. Dabei scheint sich eine Entspannung zwischen dem zweiten und dem elften Zivilsenat in einigen Fragen abzuzeichnen. Zugleich wird wesentlichen Argumentationsketten der finanzierenden Banken in den unteren Instanzen der Boden entzogen. …mehr » »

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Das Oberlandesgericht München hat in einem sensationell anlegerfreundlichen Urteil vom 06. September 2006 einem Falk-Anleger recht gegeben, dem 1997 ein Falk-Fonds 60 und 2004 ein Falk-Zinsfonds verkauft worden ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Anlageberater dem Kläger Sicherheit vorgespiegelt hat, die tatsächlich nicht vorhanden war und bei derartigen Anlageformen auch nicht vorhanden sein kann. …mehr » »

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Mit Urteil vom 13.07.2006 hat der Bundesgerichtshof (AZ: III ZR 361/04) einen Weg aufgezeigt, wie geschädigte Anleger des Drei-Länder-Fonds 94/17 ihre Ansprüche gegenüber der Treuhandgesellschaft ATC GmbH und den persönlich haftenden Gesellschafter Walter Fink geltend machen können. …mehr » »

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