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von Dieter Tank

Wenn Ihr Fonds die Ausschüttung eingestellt hat, können Sie

1. beten
2. dem Initiator vertrauen
3. kämpfen
4. klagen.

Weil bei 1. der Chef oft andere Meinung hat und bei 4. der Ausgang des Rechtsstreits unsicher ist und oft langen Atem erfordert, muss man auch kämpfen.

Wie soll das gehen, wenn man seine Mitgesellschafter nicht kennt ?
Nicht umsonst werden von allen Fonds-Geschäftsführern die Adressen unter Verschluss gehalten. Bei den DOBA-Fonds werden sogar den Beiräten die Gesellschafteradressen vorenthalten.

“Die Sprachlosigkeit der Anleger wird vor allem dann gefährlich, wenn der Umgang mit den Stimmrechten nicht vertretener Anleger nachteilig geregelt ist. Besonders kritisch ist die nach wie vor verwendete Regelung zu sehen, dass der in der Regel meist sogar rechtlich mit dem Initiator „verbandelte“ Treuhänder von den Stimmen der bei den Gesellschafterversammlungen nicht vertretenen Anleger nach eigenem Ermessen Gebrauch macht. Geht man von der üblicherweise eher geringen Präsenz bei den Gesellschafterversammlungen aus, kontrolliert sich die Geschäftsführung bei den entscheidenden Abstimmungen über die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Organe faktisch selbst.”
Martin Klingesporn in “Mangelnde Transparenz schützt schwarze Schafe”,
www.finanzwelt.de/de/tqapp/magazin/default.asp?rq_area=2,15&rq_strIdStack=-1,2142

Unter de.groups.yahoo.com/group/Gesellschafter/
steht jetzt eine Datenbank mit Gesellschaftern, die Verbindung zu ihren Mitgesellschaftern suchen.

anlageopfer
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Die Zahl geschlossener Fonds, die ihre Verbindlichkeiten gegenüber den finanzierenden Banken nicht mehr bedienen können, wächst ständig weiter an. Immer häufiger versuchen die Kreditinstitute daher, die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaften unmittelbar gegenüber den Anlegern durchzusetzen.

In Bezug auf Gesellschafter, die nicht unmittelbar sondern über so genannte Treuhänder an den Fondsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) beteiligt sind, hat die Rechtsprechung der vergangenen Monate eine Haftung der Anleger abgelehnt, wie BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt Mathias Nittel von der Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg mitteilte. …mehr » »

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Das OLG München hat in dem Beschluss vom 16.10.2007 - Az. 29 W 2325/07 entschieden, dass so genannte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten oder Unternehmen, frei und mit voller Nennung der Absender und Auftraggeber veröffentlicht werden dürfen. Also auf Internetseiten, in Fachzeitschriften oder Filmen und Fernsehen. Es ist zu erwarten, dass davon vor allem KMUs, die von vielen grossen Unternehmen über ihre Rechtsanwälte gepeinigt werden, davon gebrauch machen werden. Wir freuen uns auf rege Zusendung von Abmahnschreiben, in der auf dieser Seite diskutierten Themen.

Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1427

Download Urtail: Urteil: Abmahnschreiben können mit Absender / Auftraggeber veröffentlicht werden

anlageopfer
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2006 haben Anleger in Deutschland so viel Geld wie noch nie aus heimischen Fonds abgezogen. Bei den Fonds sei mit gut 14 Milliarden Euro der bislang größte Mittelabfluss zu verzeichnen, teilte die Deutsche Bundesbank in Frankfurt mit. …mehr » »

anlageopfer
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Die momentane Krise einiger Banken in den U.S.A. wegen überbewerteter und vollkommen unzureichend abgesicherter Hypotheken im Immobilienbereich könnte für Anleger von geschlossenen Immobilienfonds eine gute Seite haben.

Um das Risiko zu vermindern, wollen sich nun immer mehr Banken von “Altlasten” befreien, die sie mit in einen Abgrund ziehen könnten.

So schreibt das “Manager-Magazin” unter:

www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,499886,00.html - Zitat:

MILLIARDENDEAL : WestLB will sich von 29 Immobilienfonds trennen

Von Christoph Rottwilm

Mit einem Megadeal will die WestLB einen Strich unter das leidige Kapitel “geschlossene Immobilienfonds” ziehen. Der Zeitpunkt ist kritisch: Denn während die Bank um die Zustimmung der Anleger bangt, könnten der Zinsanstieg und die Kreditkrise an den Finanzmärkten das Investitionsklima rasch verschlechtern.”

Lesen Sie mehr dort: www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,499886,00.html

anlageopfer
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Die Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin wies heute die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin ab. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten An-schlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.
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