Sun 30 Mar 2008
von Dieter Tank
Wenn Ihr Fonds die Ausschüttung eingestellt hat, können Sie
1. beten
2. dem Initiator vertrauen
3. kämpfen
4. klagen.
Weil bei 1. der Chef oft andere Meinung hat und bei 4. der Ausgang des Rechtsstreits unsicher ist und oft langen Atem erfordert, muss man auch kämpfen.
Wie soll das gehen, wenn man seine Mitgesellschafter nicht kennt ?
Nicht umsonst werden von allen Fonds-Geschäftsführern die Adressen unter Verschluss gehalten. Bei den DOBA-Fonds werden sogar den Beiräten die Gesellschafteradressen vorenthalten.
“Die Sprachlosigkeit der Anleger wird vor allem dann gefährlich, wenn der Umgang mit den Stimmrechten nicht vertretener Anleger nachteilig geregelt ist. Besonders kritisch ist die nach wie vor verwendete Regelung zu sehen, dass der in der Regel meist sogar rechtlich mit dem Initiator „verbandelte“ Treuhänder von den Stimmen der bei den Gesellschafterversammlungen nicht vertretenen Anleger nach eigenem Ermessen Gebrauch macht. Geht man von der üblicherweise eher geringen Präsenz bei den Gesellschafterversammlungen aus, kontrolliert sich die Geschäftsführung bei den entscheidenden Abstimmungen über die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Organe faktisch selbst.”
Martin Klingesporn in “Mangelnde Transparenz schützt schwarze Schafe”,
www.finanzwelt.de/de/tqapp/magazin/default.asp?rq_area=2,15&rq_strIdStack=-1,2142
Unter de.groups.yahoo.com/group/Gesellschafter/
steht jetzt eine Datenbank mit Gesellschaftern, die Verbindung zu ihren Mitgesellschaftern suchen.
18. June 2008 um 15:40.
Der Artikel spricht mir aus der Seele, denn genau deswegen, weil wir schlichtweg nichts zu entscheiden hatten, haben mein Mann und ich eine Menge Geld verloren… Seitdem sind wir vorsichtiger und informieren uns vor wichtigen finanziellen Entscheidungen gerne bei unabhängigen Seiten wie dem Anleger-Zirkel.