Wed 27 Feb 2008
LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig
Post by admin . Filed under: Urteile .OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden
Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen aus Grundschuldbestellungsurkunden als unzulässig festgestellt. Zugleich wurde die Westend Olympic GmbH verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmassnahmen Auskunft und Rechnung zu legen.
Dieses Urteil hat nach Einschätzung von Fachleuten grundsätzliche Bedeutung für alle betroffenen ehemaligen Darlehensnehmer der HypoReal Estate Bank AG, deren Kredite und Grundschulden an die LoneStar Gruppe verkauft worden sind. Die Weigerung, über die genaue Höhe der besicherten Forderungen sowie die Verbuchung der seit Übernahme der Darlehen vereinnahmten Zahlungen ist Bestandteil der Verwertungsstrategie der LoneStar Inkasso - Gesellschaften. Diese zielt darauf ab, die Grundstückswerte der besicherten Grundstücke in einem Zeitraum von fünf Jahren zu realisieren und den so genannten “Rückgewähranspruch” der Darlehensnehmer und zugleich Sicherungsgeber zu vereiteln. Hierzu das Gericht:
Es drängt sich daher der Eindruck geradezu auf, dass der Beklagten (Westend GmbH) ohne jede Rücksicht auf den aktuellen Forderungsstand, eine Darlehensablösung durch Dritte im Auftrag der Kläger und die mit der Vollstreckung einhergehenden wirtschaftlich nachteiligen Folgen für den Kläger allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher und intransparenter Erlöse gelegen ist. In der Gesamtschau stellt sich das Verhalten der Nebenintervenientin (HypoReal Estate Bank AG) und erst Recht der Beklagten (Westend GmbH) mithin als schwere Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung dar.
Das methodische Vorgehen der LoneStar Inkasso-Gesellschaften Hudson Advisors GmbH und Westend GmbH ist dadurch gekennzeichnet, dass den Darlehensnehmern zunächst unbeschränkte Verkaufsvollmacht abverlangt werden. Bei fehlender Zustimmung zu dieser freiwilligen Verwertung wird die Zerschlagung des Grundbesitzes über Zwangsvollstreckungsmassnahmen betrieben. Dabei erfolgt die bestmögliche Verwertung der Grundstücke über eigenständige Gesellschaften der LoneStar Gruppe unter Bezeichnung R.E.O. (Real Estate Organisations).
Zum ersten Mal hat nun ein OLG sich der Mühe unterzogen, die Abwicklungspraxis rechtlich zu prüfen und die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckungsmassnahmen bereits an der Weigerung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung festgemacht.
Die LoneStar ist ausschliesslich an den Erlösen, in Form von Cash Flow, aus der Grundschuld interessiert. Von 1.12.2004 bis Juli 2006 wurden ca. 900 Mio. Euro verwertet. Zur weiteren Verwertung sind noch ca. 1,8 Mrd. Euro prognostiziert.
Das Darlehenspaket wurde auf die LSF 5 Olympic LLC (mit 1000 US$ Eigenkapital) in der Steueroase auf den Bermudas übertragen. Das Paket ist mit 2,1 Mrd. Euro in der Bilanz verbucht. Die Rechte an den Sicherheiten wurde an die Capita Trust Ltd. treuhänderisch übertragen.
Ziel dieser Konstruktion ist wohl die Steuerminimierung, also in Deutschland keine Steuern für die enormen Gewinne zu zahlen.
Die Konzeption des Geschäfts wurde durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) geprüft und genehmigt. Eine Behörde die dem Bundesfinanzminister unterstellt ist, genehmigt ein fragwürdiges Geschäft bei dem der Bundesrepublik Deutschland Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgeht.
Quelle: Dr. Schulz-Hennig, Vogl & Partner GbR, eigene Recherchen
27. February 2008 um 16:02.
LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig…
OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden
Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen a…
27. February 2008 um 16:18.
LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig…
OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden
Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen a…
3. March 2008 um 12:33.
Die BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm ist als “Spezialktreditinstitut” vorwiegend im genossenschaftlichen Bereich tätig.99% des Stammkapitals der BAG hält der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Die BAG ist bei erfolgter Abtretung von Forderungen mit den sie besichernden Grundschulden nach eigenen Angaben “sehr stark prozessorientiert” ausgerichtet. Was das bedeutet habe ich als Kundin einer Raiffeisenbank erfahren müssen (nicht notleidender Kredit). Forderung und Grundschuld wurden von der BAG getrennt und bei Gericht gesondert eingeklagt. De facto findet in Deutschland Enteignung statt.
Dokumentation kann angefordert werden.
Elke Uebel
Lohengrin Strasse 7
90461 Nürnberg
0911 467624 (tel)
0911 4611203 (fax)