OLG München stoppt Zwangsvollstreckungen aus Grundschuldbestellungsurkunden

Mit Urteil vom 26.02.2008 hat das Oberlandesgericht München (5 U 5102/06) die von der LoneStar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungsmassnahmen aus Grundschuldbestellungsurkunden als unzulässig festgestellt. Zugleich wurde die Westend Olympic GmbH verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmassnahmen Auskunft und Rechnung zu legen.

Dieses Urteil hat nach Einschätzung von Fachleuten grundsätzliche Bedeutung für alle betroffenen ehemaligen Darlehensnehmer der HypoReal Estate Bank AG, deren Kredite und Grundschulden an die LoneStar Gruppe verkauft worden sind. Die Weigerung, über die genaue Höhe der besicherten Forderungen sowie die Verbuchung der seit Übernahme der Darlehen vereinnahmten Zahlungen ist Bestandteil der Verwertungsstrategie der LoneStar Inkasso - Gesellschaften. Diese zielt darauf ab, die Grundstückswerte der besicherten Grundstücke in einem Zeitraum von fünf Jahren zu realisieren und den so genannten “Rückgewähranspruch” der Darlehensnehmer und zugleich Sicherungsgeber zu vereiteln. …mehr » »

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