Fri 4 Jan 2008
Abmahnschreiben können mit Absender / Auftraggeber veröffentlicht werden
Post by admin . Filed under: Nachrichten .Das OLG München hat in dem Beschluss vom 16.10.2007 - Az. 29 W 2325/07 entschieden, dass so genannte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten oder Unternehmen, frei und mit voller Nennung der Absender und Auftraggeber veröffentlicht werden dürfen. Also auf Internetseiten, in Fachzeitschriften oder Filmen und Fernsehen. Es ist zu erwarten, dass davon vor allem KMUs, die von vielen grossen Unternehmen über ihre Rechtsanwälte gepeinigt werden, davon gebrauch machen werden. Wir freuen uns auf rege Zusendung von Abmahnschreiben, in der auf dieser Seite diskutierten Themen.
Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1427
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