Die Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin wies heute die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin ab. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten An-schlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.
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June 2007
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Sun 3 Jun 2007



