Do 9 Nov 2006
Victory-Medienfonds vor dem Aus - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen
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Nach eigenen Angaben hat die Victory Media AG, der Dachgesellschaft diverser Victory-Media Fonds, nun Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Kempten gestellt. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte der Gesellschaft im Zuge der seit geraumer Zeit bestehenden Turbulenzen ihren Aufsichtsratsposten niedergelegt, die danach von Familienmitgliedern des Victory-Media AG-Vorstands und Initiators der 24 Medienfonds besetzt wurden. Auch der Initiator selbst hat seinen Vorstandsposten bei der Victory Media AG sowie seine Geschäftsführertätigkeit für weitere Victory-Firmen an seinen Schwiegersohn bzw. einen Neffen abgegeben.
In die Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von fast einer halben Milliarde EURO hatten insgesamt etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. Schon seit einiger Zeit führt die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der Steuerhinterziehung, nachdem von der Kanzlei Mattil & Kollegen bereits im Oktober 2005 Strafanzeige erstattet worden war.
Auf den Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millennium I + II war offenbar geworden, dass der Initiator zusammen mit einigen in- und ausländischen Geschäftpartnern ein undurchsichtiges Firmengeflecht aufgebaut hatte, in dem insbesondere bei der Verteilung von Vertriebsprovisionen Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren.
Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren “Besitzerin” eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden.
Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der VICTORY Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche VICTORY-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Darüber hinaus sollen erst ab dem 20. Fonds die prospektierten Garantien tatsächlich bestanden haben, für die vorher aufgelegten Fonds sollen keine Garantien - obwohl dies prospektiert war - vorgelegen haben. Auch sollen zum Teil Versicherungsprämien für eine Erlösausfallversicherung geleistet worden sein, obwohl die Fa. Global den Abschluss einer solchen Versicherung bislang gar nicht nachgewiesen hat. Außerdem dauert die Betriebsprüfung schon seit Jahren an. Es ist sogar mit der Aberkennung der Verlustzuweisungen zu rechnen.
Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Victory“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapital-anlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Tags: Fonds, Gesellschafter, OLGÄhnliche Artikel
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