Immer wieder müssen sich Besitzer einer maroden Immobilienfondsbeteiligung von ihrer Rechtsschutzversicherung sagen lassen, dass damit zusammenhängende Ansprüche vom Schutz ausgenommen sind - und das trotz guter Erfolgsaussichten. Die Versicherungen berufen sich dabei auf die sog. Baurisikoklausel. Nachdem der BGH eine Klausel in älteren Versicherungsverträgen (ARB 75) für Fälle wie den vorliegenden gekippt hatte, konstruierten die Versicherungen neue, strengere Ausschlussklauseln, zu finden etwa in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungen von 1998 (ARB 98). …mehr » »

anlageopfer
Stumbleupon Stumble it!