Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den herrschenden Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaften der EUWO-Gruppe sowie zwei Vorstandsmitglieder und einen leitenden Mitarbeiter der Berliner Volksbank vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten vorgeworfen, die Anleger der geschlossenen Immobilienenfonds „Tabakmoschee“ in Dresden und „Dienstleistungszentrum“ in Berlin-Spandau betrügerisch geschädigt zu haben. Der Mehrheitsgesellschafter der EUWO-Gruppe soll die Anleger über die Werthaltigkeit der von ihm abgegebenen Mietgarantien getäuscht haben. Den drei angeklagten Angehörigen der Berliner Volksbank legt die Staatsanwaltschaft zur Last, die Auflage der Fonds in Kenntnis ihres betrügerischen Hintergrunds durch die von ihnen gewährte Zwischenfinanzierung erst ermöglicht zu haben. …mehr » »

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